
Kostenübernahme
Alltagshelden ist von den Pflegekassen zugelassen und anerkannt.
Das bedeutet ab Pflegegrad 1: Ihre Pflegekasse trägt bis zu 100 Prozent der Kosten
Kostenübernahme mit Pflegegrad
Alltagshelden ist ein ambulanter Sozialdienst und ein anerkannter Träger nach Landesrecht für Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45 b für den Raum Bremen und Niedersachsen. Wir sind berechtigt nach Ihrer Zustimmung direkt mit der Pflegekasse je nach Pflegegrad abzurechnen für:
- den Entlastungsbetrag nach § 45 b i.H.v. 131,00 € / Monat ab Pflegegrad I nach Abtretungserklärung
- 40 % des ambulanten Sachleistungsbetrags nach Umwandlung (Umwandlungsanspruch) für Angebote zur Unterstützung im Alltag ab Pflegegrad II (vorherige Beantragung nötig)
- die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (vorherige Beantragung nötig)
Privatleistungen
Sie haben keinen Pflegegrad, sind nicht chronisch erkrankt, wurden nicht operiert, sind nicht schwanger oder kurz nach der Entbindung? Dies stellt keine Herausforderung dar. Gleichwohl möchten wir helfen und reichen Ihnen unsere Hände.